Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 27

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Sonthofen beschließt die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes Nr. 90 „Berghofen-Nord“ für das Gebiet nördlich des Alberbaches und den im Osten gelegenen Kirchenhügel mit der darauf befindlichen denkmalgeschützten St. Leonhardskapelle.

 

Der Flächennutzungsplan wird in diesem Verfahren mit geändert.

 

Das Verfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst vorläufig die Grundstücke mit der Flur-Nr.: 1937 (Teilfläche), 1934 (Teilfläche), 1932, 1933 und 1936 (Teilfläche), Gemarkung Sonthofen und ist im beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

Erfordernis und Ziel der Planung:

Berichtigung der Nutzungsart der Anwesen Haus Nr. 5 und 3;

Festsetzung einer Fläche auf der Anlagen/Einrichtungen, die dem Klimawandel entgegenwirken, zulässig sind.

 

Die Übernahme der Planungskosten ist in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zu sichern.