Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 27

Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet Oberstdorfer Straße - Freibadstraße - Bahndamm - Nordgrenze der Grundstücke Fl.-Nr. 688 und 694/1, Gemarkung Sonthofen wird geändert.

 

Das Änderungsgebiet liegt unmittelbar westlich der Freibadstraße und umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 693, Gemarkung Sonthofen. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan maßstabslos dargestellt.

 

Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Flur-Nr.: 693, Gemarkung Sonthofen.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 22 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.

 

Die Übernahme der Planungskosten ist in einem städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB zu sichern.