Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 27

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Sonthofen beschließt die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Margarethen Ost - 4345“.

 

Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 BauGB wird die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Margarethen Ost – 4345“ im sogenannten vereinfachten Verfahren aufgestellt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Der Geltungsbereich umfasst vorläufig die Grundstücke Flurn.: 4345/2, Teilfläche aus 4345, 4345/4 und 4345/3 (Klarstellungssatzung) und Teilfläche 4345 (Einbeziehungssatzung) der Gemarkung Sonthofen.

 

Erfordernis und Ziel der Planung:

 

·         Schaffung von Klarheit über die Abgrenzung zwischen Innenbereich nach § 34 BauGB und Außenbereich nach § 35 BauGB, um so formellen Bauanfragen und formlosen Nachfragen klar begegnen zu können.

 

·         Einbeziehung einer Außenbereichsfläche, die funktional durch den angrenzenden Innenbereich geprägt ist, in den Innenbereich zur Ermöglichung einer Umnutzung eines Stadels zu einer Wohnung

 

Gemäß § 34 Abs. 5 Satz 4 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

 

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Dazu ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.