Sitzung: 29.09.2020 STR/13/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 27
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Sonthofen beschließt die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Margarethen Ost - 4345“.
Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 BauGB wird die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Margarethen Ost – 4345“ im sogenannten vereinfachten Verfahren aufgestellt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Der Geltungsbereich umfasst vorläufig die Grundstücke Flurn.: 4345/2, Teilfläche aus 4345, 4345/4 und 4345/3 (Klarstellungssatzung) und Teilfläche 4345 (Einbeziehungssatzung) der Gemarkung Sonthofen.
Erfordernis und Ziel der Planung:
· Schaffung von Klarheit über die Abgrenzung zwischen Innenbereich nach § 34 BauGB und Außenbereich nach § 35 BauGB, um so formellen Bauanfragen und formlosen Nachfragen klar begegnen zu können.
· Einbeziehung einer Außenbereichsfläche, die funktional durch den angrenzenden Innenbereich geprägt ist, in den Innenbereich zur Ermöglichung einer Umnutzung eines Stadels zu einer Wohnung
Gemäß § 34 Abs. 5 Satz 4 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Dazu ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.