Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Persönlich beteiligt: 2

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen erteilt zum Bauantrag auf Genehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.-Nr. 757, 758 und 759, alle Gemarkung Sonthofen in Sonthofen ihr Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB unter folgender Auflagen:

 

Auflagen:

 

1.         Nach der Stellplatzsatzung der Stadt sind für das Vorhaben insgesamt 57Stellplätze erfor-derlich.

In der Tiefgarage werden 31 und oberirdisch 19 Stellplätze nachgewiesen.

Oberirdische Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Materialien befestigt herzustellen.

Die Vorgaben der „Stellplatzsatzung“ der Stadt Sonthofen insbesondere das Pflanzgebot sind zu beachten und einzuhalten.

Aufgrund des Antrages vom 4. September 2020 auf Erlass von 5 Stellplätzen werden 5 Stellplätze erlassen, die restlichen 2 Stellplätze werden abgelöst ein entsprechender Stellplatzablösevertrag ist nachzuweisen.

 

2.         Die Aussteckung der Gebäude hat gemeinsam mit dem Baureferat der Stadt Sonthofen und dem Kreisbauamt zu erfolgen.


Die Abstimmung erfolgt in Abwesenheit von Herrn Borth.

 

Herr erster Bürgermeister Wilhelm und Frau Fischer nehemen aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an der Abstimmung teil.