Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Anwesend: 25

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen erteilt ihr Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid (Akt Nr. 013/2024) zum Teilabbruch und Teilneubau des Anwesen Promenadenstraße 1, auf dem Grundstück Flur-Nr.: 4/4, Gemarkung Sonthofen zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Ladengeschäft, zwei Wohnungen und drei Ferienwohnungen.

 

Zur Beantwortung der Fragen 1 – 11 aus dem Antrag auf Vorbescheid macht sich der Stadtrat die im Sachvortrag dargestellten Beschlussvorschläge der Verwaltung zu eigen.

 

Dem Antragssteller wird empfohlen, zur weitergehenden Prüfung der Planung hinsichtlich Aspekten der Gebäudegestaltung (Fassade, Materialität, Tür- und Fensteröffnungen) sowie der Freianlagengestaltung vor Einreichung eines Bauantrags das Vorhaben erneut zur Beratung im Gestaltungsbeirat der Stadt Sonthofen vorzulegen.


Abstimmungsergebnis: 24:1

Pro-Stimmen: 24

Contra-Stimmen: 1 (Herr Anton Buhl)