Sitzung: 07.03.2024 BaU/03/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Die Stadt Sonthofen erteilt ihr Einvernehmen gemäß § 36 Abs.
1 BauGB zum Bauantrag (Akt Nr. 009/2024) Link, Heiko, Freibadweg 3, 87527
Sonthofen auf Genehmigung zum Abbruch Bestand, Anbau KG, Anbau/Erweiterung KG,
Wohnraum und Lager auf dem Grundstück Flur-Nr. 73/4, Gemarkung Altstädten in
Altstädten unter folgenden Auflagen auf Grund der Planungsziele des in
Aufstellung stehenden Bebauungsplanes Nr. 93 „Ortsmitte Altstädten“:
a) Der im Vorentwurf des Bebauungsplans
Nr. 93 „Ortsmitte Altstädten“ zur Erhaltung festgesetzte Bestandsbaum ist im
Wuchs zu fördern, zu pflegen und vor Zerstörung zu schützen. Bei Abgang des
Baumes (Krankheit, Windbruch, Standsicherheitsgefahr o.ä.) ist ein
standortgerechter, heimischer Ersatzbaum zu pflanzen (Artenauswahl Bäume und
Obstbäume siehe Artenliste unter Punkt 12 der Hinweise). Die Nachpflanzung hat
auf dem gegebenen Standort spätestens bis 30. April in der folgenden
Vegetationsperiode zu erfolgen. Für Ersatzpflanzungen gelten die unter Punkt 12
aufgeführten Pflanzarten und Pflanzqualitäten.
b) Bei Neu- oder
Erweiterungsbauten in der erweiterten Baugrenze auf der Flurnummer 73/4
(Freibadweg 3) sind keine öffenbare Fenster schutzbedürftiger Aufenthaltsräume
(z.B. Schlaf-, Kinder- und Wohnzimmer) an der Nordwest- und Nordostfassade
zulässig. Alternativ können vor Fenstern schutzbedürftiger Aufenthaltsräume an
diesen Fassaden nicht zum dauerhaften Aufenthalt genutzte Wintergärten oder
vollständig verglaste Balkone bzw. Vorbauten oder Laubengänge errichtet werden.
Das Bauvorhaben dient einer innerortsverträglichen,
angepassten baulichen Ergänzung und ist daher mit den Zielen des in Aufstellung
stehenden Bebauungsplans Nr. 93 „Ortsmitte Altstädten“ gem.
Aufstellungsbeschluss vom 23.02.2021 und der hierzu erlassenen Veränderungssperre
nach §14 BauGB vereinbar. Überwiegende öffentliche Belange stehen dem
Bauvorhaben im Hinblick auf die Sicherung der in Aufstellung stehenden Planung
nicht entgegen.
Die Stadt Sonthofen erteilt zu o.g. Bauantrag ihr
Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2
BauGB.