Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen erteilt ihr Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag (Akt Nr. 009/2024) Link, Heiko, Freibadweg 3, 87527 Sonthofen auf Genehmigung zum Abbruch Bestand, Anbau KG, Anbau/Erweiterung KG, Wohnraum und Lager auf dem Grundstück Flur-Nr. 73/4, Gemarkung Altstädten in Altstädten unter folgenden Auflagen auf Grund der Planungsziele des in Aufstellung stehenden Bebauungsplanes Nr. 93 „Ortsmitte Altstädten“:

 

a)    Der im Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 93 „Ortsmitte Altstädten“ zur Erhaltung festgesetzte Bestandsbaum ist im Wuchs zu fördern, zu pflegen und vor Zerstörung zu schützen. Bei Abgang des Baumes (Krankheit, Windbruch, Standsicherheitsgefahr o.ä.) ist ein standortgerechter, heimischer Ersatzbaum zu pflanzen (Artenauswahl Bäume und Obstbäume siehe Artenliste unter Punkt 12 der Hinweise). Die Nachpflanzung hat auf dem gegebenen Standort spätestens bis 30. April in der folgenden Vegetationsperiode zu erfolgen. Für Ersatzpflanzungen gelten die unter Punkt 12 aufgeführten Pflanzarten und Pflanzqualitäten.

 

b)    Bei Neu- oder Erweiterungsbauten in der erweiterten Baugrenze auf der Flurnummer 73/4 (Freibadweg 3) sind keine öffenbare Fenster schutzbedürftiger Aufenthaltsräume (z.B. Schlaf-, Kinder- und Wohnzimmer) an der Nordwest- und Nordostfassade zulässig. Alternativ können vor Fenstern schutzbedürftiger Aufenthaltsräume an diesen Fassaden nicht zum dauerhaften Aufenthalt genutzte Wintergärten oder vollständig verglaste Balkone bzw. Vorbauten oder Laubengänge errichtet werden.

Das Bauvorhaben dient einer innerortsverträglichen, angepassten baulichen Ergänzung und ist daher mit den Zielen des in Aufstellung stehenden Bebauungsplans Nr. 93 „Ortsmitte Altstädten“ gem. Aufstellungsbeschluss vom 23.02.2021 und der hierzu erlassenen Veränderungssperre nach §14 BauGB vereinbar. Überwiegende öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben im Hinblick auf die Sicherung der in Aufstellung stehenden Planung nicht entgegen.

 

Die Stadt Sonthofen erteilt zu o.g. Bauantrag ihr Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB.