Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen erteilt ihr Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu dem Bauantrag der Lochbihler Metallverarbeitung GmbH & Co. KG, vertreten durch Karin und Klaus Grözinger, Obere Mühle 8, 87527 Sonthofen auf Genehmigung zum Neubau der Betriebsstätte in Sonthofen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 973, Gemarkung Sonthofen unter folgender Auflagen:

 

 

Auflagen:

 

1.         Für das Bauvorhaben sind nach der Stellplatzsatzung der Stadt 15 Stellplätze erforderlich.

Oberirdische Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Materialien befestigt herzustellen. Die Vorgaben des Bebauungsplanes sind zu beachten und einzuhalten.

 

2.         Die festgesetzten Pflanzungen der Gehölze sind spätestens 1 Jahr nach Datum der Baubeginnsanzeige entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes umzusetzen. Die Gehölze sind in ihrer natürlichen Wuchsform zu entwickeln, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Abgehende Gehölze sind in der nachfolgenden Pflanzperiode (Frühling oder Herbst) zu ersetzen.

 

3.            Die beantragten Befreiungen bgzl. der Begrünung des Flachdaches (Nr. 10.4 der Satzung), Errichtung von Stützwänden und Aufschüttung (Nr. 10.13 der Satzung) und Überschreitung der Baugrenze (Nr. 4.6 der Satzung) werden erteilt.

Die übrigen Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Sonthofen sind zu beachten und einzuhalten.

 

4.            Die Aussteckung des Gebäudes hat gemeinsam mit dem Baureferat der Stadt Sonthofen und der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu erfolgen.