Sitzung: 27.02.2024 STR/02/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23
Beschluss:
Entsprechend dem Antrag der Wirtschaftsvereinigung Attraktives Sonthofen AS e.V. können anlässlich der Veranstaltungen „Familienfest, Mobilausstellung, Kinderprogramm mit verkaufsoffenem Sonntag“ am Sonntag, den 14.04.2024, „Naturtag, Infostände und Mitmach-Stationen mit verkaufsoffenem Sonntag“ am Sonntag, den 23.06.2024 und „Familienfest mit Puppenspiel, Kinderprogramm und verkaufsoffenem Sonntag“ am Sonntag, den 06.10.2024 die Verkaufsstellen in der Stadt Sonthofen geöffnet werden. Hierzu werden die nachstehenden Rechtsverordnungen erlassen:
Sonntag, 14.04.2024
Auf Grund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert
durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474) i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über
gewerbeaufsichtliche Zuständigkeiten vom 09. Dezember 2014 (GVBl. S. 555), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 15. März
2022 (GVBl. S. 80), erlässt die Stadt
Sonthofen folgende Verordnung:
Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung „Familienfest, Mobilausstellung,
Kinderprogramm mit verkaufsoffenem Sonntag“ am Sonntag, den 14.04.2024
Vom (Hier ist das Datum der Ausfertigung
einzusetzen)
§ 1
Handelszweige
Die Wirtschaftsvereinigung Attraktives Sonthofen AS e.V. veranstaltet am
Sonntag, den 14.04.2024 einen Tag „Familienfest, Mobilausstellung,
Kinderprogramm mit verkaufsoffenem Sonntag“. Auf Grund dieser überregionalen
Veranstaltung können an diesem Tag in Sonthofen alle Verkaufsstellen des
Einzelhandels offen gehalten werden.
§ 2
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeit
umfasst den Zeitraum von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
§ 3
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich
umfasst den in der Anlage (Lageplan) zu dieser Verordnung dargestellten
Ortsbereich der Stadt Sonthofen.
§ 4
Schutzbestimmungen für
Arbeitnehmer
Zum Schutz der Beschäftigten sind die Schutzvorschriften für
Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen des § 17
LadSchlG, des Arbeitszeitgesetzes des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer
im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes.
§ 5
Ordnungswidrigkeiten
Wer gegen § 2 und §
4 dieser Verordnung verstößt, kann nach § 24 Ladenschlussgesetz mit einer
Geldbuße bis zu 500 € belegt werden.
§ 6
Gültigkeit
Diese Verordnung
tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des
14.04.2024 außer Kraft.
Sonthofen, (Datum
der Ausfertigung)
Christian Wilhelm
1. Bürgermeister
Sonntag, 23.06.2024
Auf Grund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert
durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474) i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über
gewerbeaufsichtliche Zuständigkeiten vom 09. Dezember 2014 (GVBl. S. 555), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 15. März
2022 (GVBl. S. 80), erlässt die Stadt
Sonthofen folgende Verordnung:
Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung „Naturtag, Infostände und
Mitmach-Stationen mit verkaufsoffenem Sonntag“ am Sonntag, den 23.06.2024
Vom (Hier ist das Datum der Ausfertigung
einzusetzen)
§ 1
Handelszweige
Die Wirtschaftsvereinigung Attraktives Sonthofen AS e.V. veranstaltet am
Sonntag, den 23.06.2024 einen Tag „Naturtag, Infostände und Mitmach-Stationen
mit verkaufsoffenem Sonntag“. Auf Grund dieser überregionalen Veranstaltung
können an diesem Tag in Sonthofen alle Verkaufsstellen des Einzelhandels offen
gehalten werden.
§ 2
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeit
umfasst den Zeitraum von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
§ 3
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich
umfasst den in der Anlage (Lageplan) zu dieser Verordnung dargestellten
Ortsbereich der Stadt Sonthofen.
§ 4
Schutzbestimmungen für
Arbeitnehmer
Zum Schutz der Beschäftigten sind die Schutzvorschriften für
Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen des § 17
LadSchlG, des Arbeitszeitgesetzes des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer
im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes.
§ 5
Ordnungswidrigkeiten
Wer gegen § 2 und §
4 dieser Verordnung verstößt, kann nach § 24 Ladenschlussgesetz mit einer
Geldbuße bis zu 500 € belegt werden.
§ 6
Gültigkeit
Diese Verordnung
tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des
23.06.2024 außer Kraft.
Sonthofen, (Datum
der Ausfertigung)
Christian Wilhelm
1. Bürgermeister
Sonntag, 06.10.2024
Auf Grund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert
durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474) i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über
gewerbeaufsichtliche Zuständigkeiten vom 09. Dezember 2014 (GVBl. S. 555),
zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 15. März 2022 (GVBl. S. 80), erlässt die Stadt Sonthofen folgende
Verordnung:
Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung „Familienfest mit Puppenspiel,
Kinderprogramm und verkaufsoffenem Sonntag“ am Sonntag, den 06.10.2024
Vom (Hier ist das Datum der Ausfertigung
einzusetzen)
§ 1
Handelszweige
Die Wirtschaftsvereinigung Attraktives Sonthofen AS e.V. veranstaltet am
Sonntag, den 06.10.2024 einen Tag „Familienfest mit Puppenspiel, Kinderprogramm
und verkaufsoffenem Sonntag“. Auf Grund dieser überregionalen Veranstaltung
können an diesem Tag in Sonthofen alle Verkaufsstellen des Einzelhandels offen
gehalten werden.
§ 2
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeit
umfasst den Zeitraum von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
§ 3
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich
umfasst den in der Anlage (Lageplan) zu dieser Verordnung dargestellten
Ortsbereich der Stadt Sonthofen.
§ 4
Schutzbestimmungen für
Arbeitnehmer
Zum Schutz der Beschäftigten sind die Schutzvorschriften für
Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen des § 17
LadSchlG, des Arbeitszeitgesetzes des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer
im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes.
§ 5
Ordnungswidrigkeiten
Wer gegen § 2 und §
4 dieser Verordnung verstößt, kann nach § 24 Ladenschlussgesetz mit einer
Geldbuße bis zu 500 € belegt werden.
§ 6
Gültigkeit
Diese Verordnung
tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des
06.10.2024 außer Kraft.
Sonthofen, (Datum
der Ausfertigung)
Christian Wilhelm
1. Bürgermeister
Herr Bechteler war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.