Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Beschluss:

 

 

Die Stadt Sonthofen erlässt folgende Haushaltssatzung für die Vereinigte Herz-Näher`sche Wohltätigkeitsstiftung in Sonthofen für das Haushaltsjahr 2024:

 

 

Haushaltssatzung

der Vereinigten Herz-Näher’schen Wohltätigkeitsstiftung
in Sonthofen (Landkreis Oberallgäu)

für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund Art. 28 Abs. 3 des Bayer. Stiftungsgesetzes (BayStG) i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Sonthofen für die Vereinigte Herz-Näher’sche Wohltätigkeitsstiftung folgende

 

 

 

Haushaltssatzung

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.

 

Er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                       29.205 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                          8.105 €

ab.

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

 

Sonthofen, den          

 

 

 

 

Anlage: