Sitzung: 27.02.2024 STR/02/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24
Beschluss:
Die Stadt Sonthofen erlässt folgende Haushaltssatzung für die Vereinigte Herz-Näher`sche Wohltätigkeitsstiftung in Sonthofen für das Haushaltsjahr 2024:
Haushaltssatzung
der Vereinigten
Herz-Näher’schen Wohltätigkeitsstiftung
in Sonthofen (Landkreis Oberallgäu)
für das
Haushaltsjahr 2024
Aufgrund Art. 28 Abs. 3 des Bayer. Stiftungsgesetzes (BayStG) i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Sonthofen für die Vereinigte Herz-Näher’sche Wohltätigkeitsstiftung folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 29.205 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.105 €
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Sonthofen, den
Anlage: