Sitzung: 27.02.2024 STR/02/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24
Beschluss:
- Der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen wird zugestimmt.
- Der Liste über die Gewährung von Zuschüssen wird zugestimmt.
- Nachfolgender Haushaltssatzung wird zugestimmt:
Haushaltssatzung
der Sonthofer
Förderstiftung
in Sonthofen (Landkreis Oberallgäu)
für das
Haushaltsjahr 2024
Aufgrund Art. 28
Abs. 3 des Bayer. Stiftungsgesetzes (BayStG) i.V.m. Art. 63 ff der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Sonthofen für
die Sonthofer Förderstiftung folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 40.500 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.600 €
ab.
§ 2
Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht
beansprucht.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.
Januar 2024 in Kraft.
Sonthofen, den