Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

 

Beschluss:

 

  1. Der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen wird zugestimmt.
  2. Der Liste über die Gewährung von Zuschüssen wird zugestimmt.
  3. Nachfolgender Haushaltssatzung wird zugestimmt:

 

Haushaltssatzung

der Sonthofer Förderstiftung
in Sonthofen (Landkreis Oberallgäu)

für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund Art. 28 Abs. 3 des Bayer. Stiftungsgesetzes (BayStG) i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Sonthofen für die Sonthofer Förderstiftung folgende

 

Haushaltssatzung

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.

 

Er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                              40.500

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                 9.600

ab.

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

 

Sonthofen, den