Sitzung: 27.02.2024 STR/02/2024
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2, Anwesend: 24
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 23.01.2024 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.02.2024 ergeht folgender Beschluss:
- Den Übersichten über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen sowie dem Investitionsprogramm wird zugestimmt.
- Dem Finanzplan gem. Art. 70 GO wird zugestimmt.
- Der Liste über die Gewährung von Zuschüssen wird zugestimmt.
- Die im Haushaltsplan enthaltenen Budgets bzw. Deckungsringe werden genehmigt.
- Der kalkulatorische Zinssatz (ohne Stadtwerke) wird auf 3 % festgesetzt.
6. Die Pro-Kopfbeträge nach den
Richtlinien über die Bereitstellung und Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln
für den Sachbedarf der Schulen werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt
festgesetzt:
2024
Grundschule
an der Berghofer Straße 70,00
€
Grundschule
Sonthofen-Rieden (mit Altstädten) 80,00 €
Mittelschule 97,20 €
Der Pro-Kopfbetrag für
zusätzliche Beschaffungen „außerhalb des Schulschlüssels“ wird für das
Haushaltsjahr 2024 auf 10,00 € festgesetzt.
7.
Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung der Stadt Sonthofen
(Landkreis
Oberallgäu)
für das
Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Sonthofen folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 54.865.772 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 27.483.214 €
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan der Stadt Sonthofen
wird auf 16.443.665 €
festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Sonthofen
wird auf 1.625.000 €
festgesetzt.
§ 3
(1) Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Sonthofen festgesetzt.
(2) Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadtwerke Sonthofen festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 440
v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 8.000.000 €
festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Sonthofen
wird auf 785.000 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
PRO-Stimmen: 22
CONTA-Stimmen: 2 (Herr Siegfried Zint, Herr Christian Lanbacher)