Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2, Anwesend: 24

Beschluss:

 

Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 23.01.2024 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.02.2024 ergeht folgender Beschluss:

 

 

  1. Den Übersichten über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen sowie dem Investitionsprogramm wird zugestimmt.
  2. Dem Finanzplan gem. Art. 70 GO wird zugestimmt.
  3. Der Liste über die Gewährung von Zuschüssen wird zugestimmt.
  4. Die im Haushaltsplan enthaltenen Budgets bzw. Deckungsringe werden genehmigt.
  5. Der kalkulatorische Zinssatz (ohne Stadtwerke) wird auf 3 % festgesetzt.

6.    Die Pro-Kopfbeträge nach den Richtlinien über die Bereitstellung und Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln für den Sachbedarf der Schulen werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

                                                                                                        2024

            Grundschule an der Berghofer Straße                          70,00

            Grundschule Sonthofen-Rieden (mit Altstädten)         80,00 €

            Mittelschule                                                                      97,20 €

    

                                                                                                                            

Der Pro-Kopfbetrag für zusätzliche Beschaffungen „außerhalb des Schulschlüssels“ wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 10,00 € festgesetzt.

 

 

 

 

7.  Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung der Stadt Sonthofen

(Landkreis Oberallgäu)

für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Sonthofen folgende

 

Haushaltssatzung

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

     in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                               54.865.772 €

 

und im Vermögenshaushalt

     in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                               27.483.214 €

 

ab.

 

§ 2

 

(1)     Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan der Stadt Sonthofen

 

wird auf                                                                             16.443.665 €

 

 

festgesetzt.

 

(2)     Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Sonthofen

 

wird auf                                                                               1.625.000 €

 

festgesetzt.

 

§ 3

 

(1)     Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Sonthofen festgesetzt.

 

 

(2)       Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadtwerke Sonthofen festgesetzt.

 

 

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)               400 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                                          440 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                           380 v.H.

 

§ 5

 

(1)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

 

wird auf                                                                               8.000.000 €

 

festgesetzt.

 

(2)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Sonthofen

 

wird auf                                                                                  785.000 €

 

festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Textfeld: STADT SONTHOFEN							Anlage

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PRO-Stimmen: 22

 

CONTA-Stimmen: 2 (Herr Siegfried Zint, Herr Christian Lanbacher)