Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Anwesend: 30

Beschluss:

 

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Werkausschusses an.

 

Zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sonthofen ist die folgende Änderungssatzung zu erlassen:

 

 

 

Siebte Satzung

 

der Stadt Sonthofen zur Änderung der

 

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

 

Auf Grund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Sonthofen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Änderung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sonthofen

(BGS-EWS) vom 13. November 2009 (Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu vom

24. November 2009, Nr. 48), zuletzt geändert durch die Satzung vom 8. Dezember 2021 (Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu vom 14. Dezember 2021, Nr. 73), wird wie folgt geändert:

 

In § 13 wird in

 

Buchstabe a) „2,13 Euro“ durch „2,70 Euro“

 

Buchstabe b) „0,40 Euro/Jahr“ durch „0,53 Euro/Jahr“

 

Buchstabe c) „0,25 Euro“ durch „0,35 Euro“

 

ersetzt.

 

 

§ 10 Absatz 5 erhält folgende Fassung:

 

Vom Abzug nach Abs. 2 sind ausgeschlossen

 

a) Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich;

b) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser;

c) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser.

 

 

 

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.