Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der vorgelegen Kalkulation der Einleitungsgebühren für die Jahre 2024/2025/2026 zuzustimmen.
Zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sonthofen ist
die folgende Änderungssatzung zu erlassen:
Siebte
Satzung
der
Stadt Sonthofen zur Änderung der
Beitrags-
und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Auf Grund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt
Sonthofen folgende Satzung:
§ 1
Änderung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt
Sonthofen
(BGS-EWS) vom 13. November 2009 (Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu
vom
24. November 2009, Nr. 48), zuletzt geändert durch die Satzung vom 8.
Dezember 2021 (Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu vom 14. Dezember 2021,
Nr. 73), wird wie folgt geändert:
In § 13 wird in
Buchstabe a) „2,13 Euro“ durch „2,70 Euro“
Buchstabe b) „0,40 Euro/Jahr“ durch „0,53 Euro/Jahr“
Buchstabe c) „0,25 Euro“ durch „0,35 Euro“
ersetzt.
§ 10 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
Vom Abzug nach Abs. 2 sind ausgeschlossen
a) Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich;
b) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser;
c) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.