Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Beschluss:

 

Der Bericht über die Berechnung, Verteilung und Abrechnung des Erschließungsbeitrags zur Erschließung des Baugebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplan 87 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Gewerbegebiet auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag vertragliche Vorauszahlungen zu erheben.

 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die Erschließungsbeiträge im Wohnbaugebiet über einen Vertrag abzulösen (§ 133 Abs. 4 BauGB). Der Erschließungsbeitrag wird auf gerundet 63,00 €/m² festgesetzt.