Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen erteilt zum Bauantrag von Herrn Hubert Wechs, Burgweg 2,

87527 Sonthofen auf Genehmigung zum Teilabbruch und Anbau an den bestehenden Stadel auf dem Grundstück Fl. Nr. 2329, Gemarkung Sonthofen bei Berghofen ihr Einvernehmen gemäß

§ 36 Abs. 1 BauGB, unter folgenden Auflagen:

 

1.         Vor Erteilung der Baugenehmigung ist eine schriftliche Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten vorzulegen, die die Privilegierung nach

§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bestätigt.

 

2.         Dacheindeckung und Farbgebung des geplanten Anbaus haben sich dem Bestand

anzugleichen.

 

3.         Anfallendes Niederschlagswasser soll aus wasserhaushaltlichen Gründen grundsätzlich auf dem Grundstück versickert werden. Ausnahmen bestehen sofern das Niederschlagswasser in den angrenzenden Vorfluter (Alberbach) unter Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften eingeleitet werden kann.

 

4.         Wasserrechtliche Belange (Gewässerrandstreifen, Überschwemmungsgebiete,

Hochwasserschutz) sind aufgrund des direkt angrenzenden Gewässers dem

Alberbach in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt zu prüfen.

 

Die Bestehende Ufermauer aus Wasserbausteinen muss im Zuge des Rückbaus

erhalten bleiben, die Standsicherheit muss weiterhin gewährleistet werden.

Durch die Maßnahme darf das Bachbett und der Abflussquerschnitt nicht

nachteilig verändert werden.