Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Anwesend: 13

Beschluss:

 

1)    Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Sonthofen beschließt vorbehaltlich Nr. 2 des Beschlusses folgende Stellungnahme zur vorliegenden Planung des Staatlichen Bauamts Kempten v. 05.10.2023 für einen Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft auf dem Grundstück Flur-Nr. 193/2, Gmkg Sonthofen (Immenstädter Straße 4):

 

Das Bauvorhaben ist im Gestaltungsbeirat der Stadt Sonthofen zu beraten.

 

Im Raumprogramm soll ein Büroraum zur Durchführung von Beratungsgesprächen berücksichtigt werden.

 

Auch wird angemerkt bzw. kritisch bewertet:

 

-       das fehlende Kellergeschoß

-       die Gestaltung und Funktionalität des Laubenganges

-       der asymmetrische Giebel des Daches

 

Hier wird dringend um Nachbesserung gebeten.

 

An der Südseite sollen auf dem Grundstück mind. 3 standortheimische, hochstämmige Laubbäume zur Begrünung entlang der Immenstädter Straße gepflanzt werden. Die Erstellung eines qualifizierten Freiflächengestaltungsplanes für die Außenanlagen wird empfohlen.

 

Gem. Stellplatzsatzung der Stadt Sonthofen i.V.m. der bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV), Anlage, Nr. 1.12 sind für das Bauvorhaben mind. 3 Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Größe und Beschaffenheit der Stellplätze sind nach § 3 der Stellplatzsatzung auszuführen.

Soweit künftig eine Änderung des Nutzungszwecks „Gemeinschaftsunterkunft“ erfolgt, ist für die geänderte Nutzung der Stellplatzbedarf nach Stellplatzsatzung der Stadt Sonthofen neu zu ermitteln und nachzuweisen.

 

2)    Sofern im Ergebnis der Beratung des Gestaltungsbeirates keine grundlegenden Bedenken bestehen, gilt die Empfehlung des Gestaltungsbeirats einschließlich o.g. Punkte als Stellungnahme der Stadt Sonthofen im Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO und eine erneute Behandlung im Bau- und Umweltausschuss ist nicht erforderlich.

 


Gegenstimmen: Herr Bechteler, Frau Martin, Herr Buhl, Herr Zint