Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Beschluss:

 

1.    Die geänderte Konzeptplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 89 „Quartier Goethestrasse Ost“ soll geändert werden.

 

3.    Der Geltungsbereich gliedert sich inhaltlich in den teilräumlichen Geltungsbereich 1 und in den teilräumlichen Geltungsbereich 3 und ist im beiliegenden Lageplan ersichtlich.

 

4.    Ziel der Änderung ist die bauliche Nachverdichtung durch eine ergänzende Bebauung und Umgestaltung der umgebenden Freiflächen.

 

5.    Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13 a BauGB durchgeführt.

 

6.    Der Änderungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

7.    Der Stadtrat der Stadt Sonthofen billigt den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 „Quartier Goethestraße Ost“ in der Fassung vom 26.09.2023.

 

8.    Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.