Sitzung: 26.09.2023 STR/08/2023
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Anwesend: 25
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt
Sonthofen beschließt:
1. Bauplatzvergaberichtlinien:
Die energische Bauweise bleibt wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss
beschlossen im dem vorgestellten Punktekatalog enthalten.
2. Bei der Vergabe der städtischen
Bauplätze im Bereich des Bebauungsplanes 87 werden die Grundstücke WA 8, 9a,
9b, 9d,10 und 12. nach den in der Anlage
dargelegten Bauplatzvergaberichtlinien vergeben.
Die weiteren „allgemeinen Veräußerungsbedingungen“ gem. Anlage werden
befürwortet.
3. Die Grundstücke WA 5, 9 c und 11 werden im
Losverfahren vergeben. Hierfür gelten ebenfalls die allgemeinen
Veräußerungsbedingungen gem. Anlage.
Die Zulassung zum Losverfahren setzt voraus, dass mindestens 30 Punkte nach den
Bauplatzvergabekriterien erreicht werden.
4. Erbpacht:
Den Bewerbern wird für die Grundstücke WA 8, 9b und 12 die Wahlmöglichkeit
zwischen Kauf und Erbpacht eingeräumt. Hier wird der Erbpachtzins auf 3 % und
die Laufzeit auf 75 Jahre festgesetzt. Hierfür gelten sowohl die
Bauplatzvergaberichtlinien als auch die allgemeinen Veräußerungsbedingungen
gem. Anlage.
5. Nach Auswertung der Punkte und Losverfahren
wird die endgültige Vergabe dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.
6.
Grundstückspreis:
Der Verkauf der Grundstücke erfolgt zu folgenden Preisen (unerschlossen)
von 410 €/m² (ohne Kosten Spielplatz).
7.
Gestaltungskonzept
Reihenhäuser
Das vorgestellte Konzept hinsichtlich der Gestaltung der Reihenhäuser der
FG Architekten und Sachverständige GmbH vom 21.09.2023 wird befürwortet und in
die Vergabekriterien aufgenommen sowie verbindlicher Vertragsbestandteil.
Contra-Stimme: 1 (Frau Dorothee Settele, Bündnis 90/die Grünen)