Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Anwesend: 25

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Sonthofen beschließt:

 

1.    Bauplatzvergaberichtlinien:

 

Die energische Bauweise bleibt wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen im dem vorgestellten Punktekatalog enthalten.

 

2.    Bei der Vergabe der städtischen Bauplätze im Bereich des Bebauungsplanes 87 werden die Grundstücke WA 8, 9a, 9b, 9d,10 und 12. nach den in der Anlage dargelegten Bauplatzvergaberichtlinien vergeben.

Die weiteren „allgemeinen Veräußerungsbedingungen“ gem. Anlage werden befürwortet.

 

3.    Die Grundstücke WA 5, 9 c und 11 werden im Losverfahren vergeben. Hierfür gelten ebenfalls die allgemeinen Veräußerungsbedingungen gem. Anlage.

Die Zulassung zum Losverfahren setzt voraus, dass mindestens 30 Punkte nach den Bauplatzvergabekriterien erreicht werden.

4.    Erbpacht:

Den Bewerbern wird für die Grundstücke WA 8, 9b und 12 die Wahlmöglichkeit zwischen Kauf und Erbpacht eingeräumt. Hier wird der Erbpachtzins auf 3 % und die Laufzeit auf 75 Jahre festgesetzt. Hierfür gelten sowohl die Bauplatzvergaberichtlinien als auch die allgemeinen Veräußerungsbedingungen gem. Anlage.

5.    Nach Auswertung der Punkte und Losverfahren wird die endgültige Vergabe dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.

6.    Grundstückspreis:

Der Verkauf der Grundstücke erfolgt zu folgenden Preisen (unerschlossen) von  410 €/m² (ohne Kosten Spielplatz).

 

 

7.    Gestaltungskonzept Reihenhäuser

Das vorgestellte Konzept hinsichtlich der Gestaltung der Reihenhäuser der FG Architekten und Sachverständige GmbH vom 21.09.2023 wird befürwortet und in die Vergabekriterien aufgenommen sowie verbindlicher Vertragsbestandteil.

 


Contra-Stimme: 1 (Frau Dorothee Settele, Bündnis 90/die Grünen)