Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

Die geänderte Konzeptplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 89 „Quartier Goethestrasse Ost“ soll geändert werden.

 

Der Geltungsbereich gliedert sich inhaltlich in den teilräumlichen Geltungsbereich 1 und in den teilräumlichen Geltungsbereich 3 und ist im beiliegenden Lageplan ersichtlich.

 

Ziel der Änderung ist die bauliche Nachverdichtung durch eine ergänzende Bebauung und Umgestaltung der umgebenden Freiflächen.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13 a BauGB durchgeführt.

 

Der Änderungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Stadtrat der Stadt Sonthofen billigt den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 „Quartier Goethestraße Ost“ in der Fassung vom 14.09.2023, mit nachfolgender Änderung/Ergänzung:

 

Die Festsetzung über die Zulässigkeit von temporär vermieteten Wohnungen, soweit sie zur Versorgung der unmittelbar umliegenden Nutzungen dienlich sind, ist hinsichtlich der Anzahl und der Lage der Wohnungen verbindlich zu regeln.

 

Mit diesem Entwurf in der Fassung vom 14.09.2023, geändert am….., sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.