Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen erteilt ihr Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB zum Antrag der RS Getriebe GmbH, Oberstdorfer Straße 24, 87527 Sonthofen, auf Genehmigung zur Erweiterung einer Produktionshalle mit Lager- und Montagebereich auf dem Grundstück Flur-Nr.: 994, Gemarkung Sonthofen, mit nachfolgenden Auflagen:

 

Auflagen:

 

1.

„Anfallendes Niederschlagswasser soll aus wasserhaushaltlichen Gründen grundsätzlich auf dem Grundstück versickert werden. Ausnahmen bestehen sofern die Ableitung des Niederschlagswassers über den Mischwasserkanal gesichert ist.

 

 

2.

 

Für das Bauvorhaben sind nach der Stellplatzsatzung der Stadt Sonthofen für die Büroflächen 27,4 Stellplätze (Büro 822,58m² : 30) und für die gewerbliche Anlage 23,7 Stellplätze (71 Mitarbeiter : 3), somit insgesamt 52 Stellplätze nachzuweisen.

 

Oberirdische Stellplätze sind aus wasserdurchlässigen Materialien befestigt herzustellen.

Die Vorgaben der Stellplatzsatzung sind zu beachten und einzuhalten.