Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 4, Anwesend: 26

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen erteilt ihr Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB zum Antrag der Firma Geiger GmbH Co. KG, Wilhelm-Geiger-Straße 1, 87561 Oberstdorf, auf Genehmigung zum Neubau eines Postzustellstützpunktes mit Nebengebäuden auf dem Grundstück Flur-Nr.: 1416/17, Gemarkung Sonthofen, mit nachfolgenden Auflagen:

 

Auflagen:

 

1.

Überarbeitung und erneute Vorlage des qualifizierenden Freiflächengestaltungsplanes unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Postzustellstützpunkt Illerried“ bis spätestens vor Baugenehmigung.

 

2.

 

Für das Bauvorhaben sind nach der Stellplatzsatzung der Stadt Sonthofen für die Büroflächen 3 Stellplätze (Büro 83,34m² : 30) und das Verteilzentrum 36 Stellplätze (Verteilzentrum 1767m² : 50), somit insgesamt 39 Stellplätze nachzuweisen.

 

Oberirdische Stellplätze sind aus wasserdurchlässigen Materialien befestigt herzustellen.

Die Vorgaben der Stellplatzsatzung und des Bebauungsplanes sind zu beachten und einzuhalten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Pro-Stimmen: 22

Contra-Stimmen: 4  (Frau Christa Senkbeil, Herr Christian Lanbacher, Herr Siegfried Zint, Herr Andreas Böck)