Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Beschluss:

 

Auf der Grundlage der Empfehlung des Werkausschusses ergeht folgender Beschluss:

 

1.    Feststellung des Jahresabschlusses 2021:

 

Auf der Grundlage der erfolgten örtlichen Rechnungsprüfung und der Abschlussprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wird der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Sonthofen gemäß Art 25 Absatz 3 Eigenbetriebsverordnung mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

                                                                                                Davon entfallen auf die Bereiche

            Jahr                 Bilanzsumme              Jahresergebnis           Wasser            Abwasser

                                          Euro                              Euro                    Euro                Euro

 

            2021                22.438.789,19             - 174.320,78                -32.616,50       - 141.704,28

 

2.    Verwendung der Jahresgewinne und Behandlung der Jahresverluste Wasserversorgung:

 

            Aus der Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 (Stadtwerke Sonthofen) sowie die Verwendung der Jahresgewinne und Behandlung der Jahresverluste ergab sich beim Betriebszweig Wasser ein Restverlust in Höhe von -74.915,63 € welcher auf neue Rechnung vorgetragen wurde und bis spätestens 2025 auszugleichen ist.

 

Hinsichtlich der Verwendung der Jahresgewinne bzw. der Behandlung der Jahresverluste wird gemäß § 25 Absatz 3 Eigenbetriebsverordnung i.V. m. § 6 Absatz 1 Nr. 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Sonthofen „Stadtwerke Sonthofen“ bestimmt:

 

            Der verbleibende Verlust aus 2021 in Höhe von       -32.616,50 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen und ist bis spätestens 2026 auszugleichen.

 

3.    Verwendung der Jahresgewinne und Behandlung der Jahresverluste Abwasserbeseitigung:

 

Aus der Feststellung der Jahresabschlüsse 2016 bis 2020 (Stadtwerke Sonthofen) sowie die Verwendung der Jahresgewinne und Behandlung der Jahresverluste wurde beim Betriebszweig Abwasserbeseitigung hinsichtlich der Verwendung der Jahresgewinne bzw. der Behandlung der Jahresverluste gemäß § 25 Absatz 3 Eigenbetriebsverordnung i.V. m. § 6 Absatz 1 Nr. 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Sonthofen „Stadtwerke Sonthofen“ beschlossen:

 

            1.         - der Jahresverlust                  2016 mit          -249.772,29 Euro wird mit

- dem Jahresgewinn                2020 mit             25.885,82 Euro, verrechnet.

 

Der verbleibende Restverlust in Höhe von – 223.886,47 € wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Der Jahresverlust aus 2016 wurde somit gem. § 8 Abs. 2 EBV innerhalb des 5-Jahreszeitraums ausgeglichen.

 

            2.         - der Jahresgewinn                 2017 mit           303.108,88 Euro wird mit

- dem Jahresverlust                2012 mit          -223.561,03 Euro und

- dem Jahresverlust                2013 mit          -  79.547,85 Euro, verrechnet.

 

Mit dem Jahresgewinn 2017 wurden die Verluste aus den Jahren 2012 und 2013 ausgeglichen.

 

3.         Der verbleibende Verlust aus 2021 in Höhe von        -141.704,28 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen und ist bis spätestens 2026 auszugleichen.

 

Der folgende Jahresverlust wird ebenfalls weiter auf neue Rechnung vorgetragen:

 

- Jahresverlust                        2018 mit          - 484.944,52 Euro       (Ausgleich 2023)

 

 

4.    Bekanntmachung:

 

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 ist im Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu und durch Aushang im Rathaus bekannt zu geben. In der Bekanntgabe sind der Bestätigungsvermerk des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, die beschlossene Verwendung des Jahresgewinns und die Behandlung des Jahresverlusts anzugeben und auf die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes hinzuweisen (§ 25 Absatz 4 Eigenbetriebsverordnung).