Sitzung: 25.07.2023 STR/07/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25
Beschluss:
Auf der Grundlage der Empfehlung des Werkausschusses ergeht folgender
Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2021:
Auf der Grundlage der erfolgten örtlichen
Rechnungsprüfung und der Abschlussprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
wird der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Sonthofen gemäß Art 25 Absatz 3
Eigenbetriebsverordnung mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Davon
entfallen auf die Bereiche
Jahr Bilanzsumme Jahresergebnis Wasser Abwasser
Euro Euro Euro Euro
2021 22.438.789,19 - 174.320,78 -32.616,50 -
141.704,28
2. Verwendung der Jahresgewinne und Behandlung der
Jahresverluste Wasserversorgung:
Aus der Feststellung der
Jahresabschlüsse 2019 und 2020 (Stadtwerke Sonthofen) sowie die Verwendung der
Jahresgewinne und Behandlung der Jahresverluste ergab sich beim Betriebszweig
Wasser ein Restverlust in Höhe von -74.915,63 € welcher auf neue Rechnung
vorgetragen wurde und bis spätestens 2025 auszugleichen ist.
Hinsichtlich der Verwendung der
Jahresgewinne bzw. der Behandlung der Jahresverluste wird gemäß § 25 Absatz 3
Eigenbetriebsverordnung i.V. m. § 6 Absatz 1 Nr. 7 der Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb der Stadt Sonthofen „Stadtwerke Sonthofen“ bestimmt:
Der verbleibende Verlust aus 2021 in
Höhe von -32.616,50 Euro wird auf
neue Rechnung vorgetragen und ist bis spätestens 2026 auszugleichen.
3. Verwendung der Jahresgewinne und Behandlung der
Jahresverluste Abwasserbeseitigung:
Aus der Feststellung der Jahresabschlüsse 2016
bis 2020 (Stadtwerke Sonthofen) sowie die Verwendung der Jahresgewinne und
Behandlung der Jahresverluste wurde beim Betriebszweig Abwasserbeseitigung hinsichtlich
der Verwendung der Jahresgewinne bzw. der Behandlung der Jahresverluste gemäß §
25 Absatz 3 Eigenbetriebsverordnung i.V. m. § 6 Absatz 1 Nr. 7 der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Sonthofen „Stadtwerke Sonthofen“
beschlossen:
1. - der Jahresverlust 2016 mit -249.772,29 Euro wird mit
- dem Jahresgewinn
2020 mit
25.885,82 Euro, verrechnet.
Der verbleibende Restverlust in Höhe von – 223.886,47
€ wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Der Jahresverlust aus 2016
wurde somit gem. § 8 Abs. 2 EBV innerhalb des 5-Jahreszeitraums ausgeglichen.
2. - der Jahresgewinn 2017 mit 303.108,88 Euro wird
mit
- dem
Jahresverlust 2012 mit -223.561,03 Euro und
- dem
Jahresverlust 2013 mit -
79.547,85 Euro, verrechnet.
Mit dem Jahresgewinn 2017 wurden die
Verluste aus den Jahren 2012 und 2013 ausgeglichen.
3. Der verbleibende Verlust aus 2021 in
Höhe von -141.704,28 Euro wird auf
neue Rechnung vorgetragen und ist bis spätestens 2026 auszugleichen.
Der folgende Jahresverlust wird ebenfalls weiter
auf neue Rechnung vorgetragen:
- Jahresverlust 2018 mit - 484.944,52 Euro (Ausgleich 2023)
4.
Bekanntmachung:
Der Beschluss über die Feststellung des
Jahresabschlusses 2021 ist im Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu und durch
Aushang im Rathaus bekannt zu geben. In der Bekanntgabe sind der
Bestätigungsvermerk des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, die
beschlossene Verwendung des Jahresgewinns und die Behandlung des Jahresverlusts
anzugeben und auf die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes hinzuweisen (§ 25 Absatz 4 Eigenbetriebsverordnung).