Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die Vorgabe zu den Fensterläden in Ziff. 1.7 der Satzung soll beibehalten werden.

 

Mehrheitlich beschlossen    Ja 11  Nein 2  Anwesend 13

Gegenstimmen: Frau Zeilhuber-Lang, Herr Lanbacher

 

 

 

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Sonthofen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 93 „Ortsmitte Altstädten“ mit Erhaltungssatzung, in der Fassung v. 15.06.2023, ausgearbeitet vom Büro Hofmann & Dietz, Irsee, mit folgenden Änderungen und Ergänzungen:

·         Erweiterung der Fläche für Garagen und überdachte Stellplätze zur Unterbringung von 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Flur.-Nr. 110 (Begründung: Bedarf Gewerbebetrieb)

·         Aufnahme von Baufenstern für eine untergeordnete Bebauung (Grundfläche 6x8 m) einschließlich Anpassung von Baugebietsfläche und privaten Grünflächen (Streuobstwiesen) auf den Grundstücken Flur-Nrn. 105, 104 und 125/1

·         Änderung der Festsetzungen im Bereich des Bestandsgebäudes auf Grundstück Flur-Nr. 70 mit Aufnahme in die Erhaltungssatzung aus Gründen des Ortsbildes, Wegfall der Zulässigkeit von Hausgruppen sowie Rücknahme des Baufeldes im Süden auf die Flucht des Bestandsgebäudes mit Festsetzung einer Baulinie

·         Rücknahme der Fläche für Garagen und überdachte Stellplätze auf dem Grundstück Flur.-Nr. 80/1 auf Höhe der nördlichen Flucht des Hauptgebäudes

·         Änderung der Zulässigkeit von Dachgauben gem. Ziff. 1.4 der Satzung ab einer Dachneigung von mind. 23 Grad

 

Des Weiteren soll durch die Verwaltung eine Ergänzung von Vorgaben zur Gestaltung von Garagen und überdachten Stellplätzen in der Satzung geprüft werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.