Sitzung: 15.06.2023 BaU/06/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Die Vorgabe zu den Fensterläden in Ziff. 1.7 der Satzung soll beibehalten werden.
Mehrheitlich
beschlossen Ja 11 Nein 2
Anwesend 13
Gegenstimmen: Frau
Zeilhuber-Lang, Herr Lanbacher
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Sonthofen billigt den
Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 93 „Ortsmitte Altstädten“ mit Erhaltungssatzung,
in der Fassung v. 15.06.2023, ausgearbeitet vom Büro Hofmann & Dietz, Irsee,
mit folgenden Änderungen und Ergänzungen:
·
Erweiterung
der Fläche für Garagen und überdachte Stellplätze zur Unterbringung von 2
Stellplätzen auf dem Grundstück Flur.-Nr. 110 (Begründung: Bedarf
Gewerbebetrieb)
·
Aufnahme
von Baufenstern für eine untergeordnete Bebauung (Grundfläche 6x8 m)
einschließlich Anpassung von Baugebietsfläche und privaten Grünflächen
(Streuobstwiesen) auf den Grundstücken Flur-Nrn. 105, 104 und 125/1
·
Änderung
der Festsetzungen im Bereich des Bestandsgebäudes auf Grundstück Flur-Nr. 70
mit Aufnahme in die Erhaltungssatzung aus Gründen des Ortsbildes, Wegfall der
Zulässigkeit von Hausgruppen sowie Rücknahme des Baufeldes im Süden auf die
Flucht des Bestandsgebäudes mit Festsetzung einer Baulinie
·
Rücknahme
der Fläche für Garagen und überdachte Stellplätze auf dem Grundstück Flur.-Nr.
80/1 auf Höhe der nördlichen Flucht des Hauptgebäudes
·
Änderung
der Zulässigkeit von Dachgauben gem. Ziff. 1.4 der Satzung ab einer Dachneigung
von mind. 23 Grad
Des Weiteren soll durch die Verwaltung eine Ergänzung von
Vorgaben zur Gestaltung von Garagen und überdachten Stellplätzen in der Satzung
geprüft werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.