Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen erteilt ihr Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag der Oberallgäuer Bäder- und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG, Stadionweg 5, 87527 Sonthofen, vertreten durch Herrn Volker Kurz, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart, auf Genehmigung zum Einbau eines Kinderlandes in der Eingangsebene des bestehenden Gebäudes, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 545/3, Gemarkung Sonthofen, am Stadionweg unter folgender Auflage:

 

·         Es ist ein Stellplatzplan auf dem die Bestandstellplätze (237 Stellplätze) nachgewiesen sind nachzureichen.

 

·         Während der gesamten Bauzeit ist die DIN 18920 - "Vegetationstechnik im Land-schaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" zu beachten und entsprechende Schutzzonen bereits vor Baubeginn auszuzäunen. Die nicht überbauten Grünflächen, zu erhaltende Gehölze und die Uferböschungsbereiche dürfen durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden.

 

 

 

Hinweis:

 

Die Anpassung/Änderung des Erbbaurechtsvertrages, sowie eine eventuell erforderliche

Belastungszustimmung hat in Abstimmung mit der Stadt Sonthofen (Fachbereich Bauverwal-tung/Flächenmanagement) zu erfolgen.

 


Herr Michael Borth hat sich als beteiligter Planer der Beratung und Abstimmung enthalten.