Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen erteilt ihr Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag der Oberallgäuer Bäder- und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG, Stadionweg 5, 87527 Sonthofen, vertreten durch Herrn Volker Kurz, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart, auf Genehmigung zur Erweiterung des Ruheraumes und Neubau einer Saunahütte, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 545/3, Gemarkung Sonthofen, am Stadionweg unter folgender Auflage:

 

·         Anfallendes Niederschlagswasser soll aus wasserhaushaltlichen Gründen grundsätzlich auf dem Grundstück versickert werden. Ausnahmen bestehen sofern die Ableitung des Niederschlagswassers über den Mischwasserkanal gesichert ist.

 

·         Die Anpflanzung der Bäume als Sichtschutz muss spätestens in der Pflanzperiode nach Fertigstellung der Baumaßnahme umgesetzt werden.

 

 

 

Hinweis:

 

Die Anpassung/Änderung des Erbbaurechtsvertrages, sowie eine eventuell erforderliche

Belastungszustimmung hat in Abstimmung mit der Stadt Sonthofen (Fachbereich Bauverwal-tung/Flächenmanagement) zu erfolgen.

 

 

 

Hinweis:

 

Da die Pflanzung im Außenbereich stattfindet, ist ausschließlich die Verwendung gebietseigener (autochthonener) Gehölze zulässig.

Sollte für das Vorhaben ein landschaftspflegerischer Begleitplan erforderlich sein, ist der Stadt Sonthofen als Grundstücksmiteigentümer vorab ein Exemplar vorzulegen.


Herr Michael Borth hat sich als beteiligter Planer der Beratung und Abstimmung enthalten.