Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen erteilt ihr Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag der Oberallgäuer Bäder- und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG, Stadionweg 5, 87527 Sonthofen, vertreten durch Herrn Volker Kurz, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart, auf Genehmigung zum Anbau eines Fitnessstudios am bestehenden Gebäude, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 545/3, Gemarkung Sonthofen, am Stadionweg unter folgender Auflagen:

 

·         Während der gesamten Bauzeit ist die DIN 18920 - "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" zu beachten und entsprechende Schutzzonen bereits vor Baubeginn auszuzäunen. Die nicht überbauten Grünflächen, zu erhaltende Gehölze und die Uferböschungsbereiche dürfen durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden.

Die vollständige Vegetationsdecke der extensiven Dachbegrünung ist spätestens ein Jahr nach Fertigstellung des Anbaus herzustellen. Gründach ist als extensive Dachbegrünung, spätestens ein Jahr nach Fertigstellung des Anbaus umzusetzen.

 

 

·         Es ist ein Stellplatzplan auf dem die Bestandstellplätze (237 Stellplätze) nachgewiesen sind nachzureichen.

 

·         Anfallendes Niederschlagswasser soll aus wasserhaushaltlichen Gründen grundsätzlich auf dem Grundstück versickert werden. Ausnahmen bestehen sofern die Ableitung des Niederschlagswassers über den Mischwasserkanal gesichert ist.

 

·         Versorgungsleitungen (Gasleitung, Stromleitung) werden durch die geplante

Maßnahme überbaut, hier sind Verlegungen der Leitungen in Absprache mit den

Spartenträgern notwendig.

 

·         Wasserrechtliche Belange (Gewässerrandstreifen, Überschwemmungsgebiete,

Hochwasserschutz) sind aufgrund des direkt angrenzenden Schwarzenbachs in

Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt zu prüfen

 

 

 

Hinweis:

 

Die Anpassung/Änderung des Erbbaurechtsvertrages, sowie eine eventuell erforderliche

Belastungszustimmung hat in Abstimmung mit der Stadt Sonthofen (Fachbereich Bauverwal-tung/Flächenmanagement) zu erfolgen.

 


Herr Michael Borth hat sich als beteiligter Planer der Beratung und Abstimmung enthalten.