Sitzung: 18.04.2023 HFA/04/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0
Vorschlag zum Vorschlag zum Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu beschließen:
1. Der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen wird zugestimmt.
2. Dem Finanzplan wird zugestimmt
3. Der Liste über die Gewährung von Zuschüssen wird zugestimmt.
4. Nachfolgender Haushaltssatzung wird zugestimmt:
Haushaltssatzung
der Sonthofer
Förderstiftung
in Sonthofen (Landkreis Oberallgäu)
für das
Haushaltsjahr 2023
Aufgrund Art. 28 Abs. 3 des Bayer. Stiftungsgesetzes (BayStG) i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Sonthofen für die Sonthofer Förderstiftung folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 84.935 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 48.335 €
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in
Kraft.
Sonthofen, den
Anlage: