Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

 

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Den angepassten Übersichten über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen sowie dem Investitionsprogramm wird zugestimmt.


  2. Dem angepassten Finanzplan wird zugestimmt.


  3. Der angepassten Liste über die Gewährung von Zuschüssen wird zugestimmt.


  4. Die im Haushaltsplan enthaltenen Budgets bzw. Deckungsringe werden genehmigt.


  5. Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 3% festgesetzt.


  6. Die Pro-Kopfbeträge nach den Richtlinien über die Bereitstellung und Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln für den Sachbedarf der Schulen werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

                                                                                                        2023

            Grundschule an der Berghofer Straße                          70,00

            Grundschule Sonthofen-Rieden (mit Altstädten)         80,00 €

            Mittelschule                                                                      97,20 €

            Realschule                                                                        92,00 €

            Gymnasium                                                                       92,00

            Fachoberschule                                                              102,30 €

                                                                                                                            

Der Pro-Kopfbetrag für zusätzliche Beschaffungen „außerhalb des Schulschlüssels“ wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 10,00 € festgesetzt.

 

 

7.  Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung der Stadt Sonthofen

(Landkreis Oberallgäu)

für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Sonthofen folgende

 

Haushaltssatzung

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

     in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                               54.479.226 €

 

und im Vermögenshaushalt

     in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                               23.328.870 €

 

ab.

 

§ 2

 

(1)     Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan der Stadt Sonthofen

 

wird auf                                                                               8.773.031 €

 

 

festgesetzt.

 

(2)     Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Sonthofen

 

wird auf                                                                               2.300.000 €

 

festgesetzt.

 

§ 3

 

(1)     Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Sonthofen festgesetzt.

 

 

(2)       Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan der Stadtwerke Sonthofen wird auf 262.000 € festgesetzt.

 

 

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)               400 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                                          440 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                           380 v.H.

 

 

 

§ 5

 

(1)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

 

wird auf                                                                               8.000.000 €

 

festgesetzt.

 

(2)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Sonthofen

 

wird auf                                                                                  820.000 €

 

festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Textfeld: STADT SONTHOFEN								         Anlage                                                                   

STADT SONTHOFEN                                                                            Anlage