Sitzung: 18.04.2023 HFA/04/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
- Den angepassten Übersichten über den voraussichtlichen
Stand der Schulden und der Rücklagen sowie dem Investitionsprogramm wird
zugestimmt.
- Dem angepassten Finanzplan wird zugestimmt.
- Der angepassten Liste über die Gewährung von Zuschüssen
wird zugestimmt.
- Die im Haushaltsplan enthaltenen Budgets bzw.
Deckungsringe werden genehmigt.
- Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 3% festgesetzt.
- Die Pro-Kopfbeträge nach den Richtlinien über die Bereitstellung und Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln für den Sachbedarf der Schulen werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
2023
Grundschule an der Berghofer Straße 70,00 €
Grundschule Sonthofen-Rieden (mit
Altstädten) 80,00 €
Mittelschule 97,20 €
Realschule 92,00 €
Gymnasium 92,00 €
Fachoberschule 102,30 €
Der Pro-Kopfbetrag für zusätzliche Beschaffungen
„außerhalb des Schulschlüssels“ wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 10,00 € festgesetzt.
7. Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung der Stadt
Sonthofen
(Landkreis Oberallgäu)
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Sonthofen folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 54.479.226 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 23.328.870 €
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan der Stadt Sonthofen
wird auf 8.773.031 €
festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Sonthofen
wird auf 2.300.000 €
festgesetzt.
§ 3
(1) Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Sonthofen festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan der Stadtwerke Sonthofen wird auf 262.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 440
v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 8.000.000 €
festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Sonthofen
wird auf 820.000 €
festgesetzt.
§
6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
STADT SONTHOFEN
Anlage