Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen erteilt ihr Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag (Akt Nr. 99/2022) Becker, Denny und Larissa, Am Anger 7, 87527 Sonthofen vom 16. Dezember 2022 auf Genehmigung zur Neuerrichtung Carport Nord, Bestandsersatz Garage West, Terrassenerweiterung auf dem Grundstück Flur-Nr. 88/2, Gemarkung Altstädten in Altstädten (Am Anger 7).

 

Das Bauvorhaben dient einer innerortsverträglichen, angepassten baulichen Ergänzung und ist daher mit den Zielen des in Aufstellung stehenden Bebauungsplans Nr. 93 „Ortsmitte Altstädten“ gem. Aufstellungsbeschluss vom 23.02.2021 und der hierzu erlassenen Veränderungssperre nach §14 BauGB vereinbar. Überwiegende öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben im Hinblick auf die Sicherung der in Aufstellung stehenden Planung nicht entgegen.

 

Die Stadt Sonthofen erteilt zum o.g. Bauantrag ihr Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Sichtdreieck bei der Einmündung Am Naglerweg / OA 4 dauerhaft ab einer Höhe von 0,70 m, bezogen auf die Mitte der Straßenverkehrsfläche von Sichteinschränkungen und Bepflanzungen freizuhalten ist.