Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der vorgelegten Kalkulation der Wassergebühren

für die Jahre 2023 und 2024 zuzustimmen.

 

Zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Sonthofen ist

die folgende Änderungssatzung zu erlassen:

 

 

 

Fünfte Satzung

 

der Stadt Sonthofen zur Änderung der

 

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Sonthofen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Änderung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Sonthofen (BGS-WAS) vom 13. November 2009 (Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu vom 24. November 2009 Nr. 48), zuletzt geändert durch die Satzung vom 4. Dezember 2018 (Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu vom 11 Dezember 2018 Nr. 50) wird wie folgt geändert:

 

 

§ 11 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

 (2)  Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit

 

Dauerdurchfluss

(Q)

Nenndurchfluss

(Qn)

 

bis Q       4

bis Qn       2,5

        54,00 Euro/Jahr

bis Q     10

bis Qn        6

      129,00 Euro/Jahr

bis Q     16

bis Qn      10

      214,80 Euro/Jahr

bis Q     25

bis Qn      15

      322,20 Euro/Jahr

bis Q     63

bis Qn     40  

      859,20 Euro/Jahr

bis Q   100

bis Qn     60 

   1.288,80 Euro/Jahr

bis Q   250

bis Qn   150

   3.220,80 Euro/Jahr

 

 

§ 12 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 1,17 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

 

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.