Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

1.    Der Werkausschuss ermächtigt den ersten Bürgermeister, die erforderlichen Aufträge aus dem Vermögensplan, wie vorgestellt, nach erfolgter Ausschreibung zu vergeben.

 

2.    Die Mittel sind im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 eingeplant.

 

3.    Die Verwaltung wird berechtigt, Nachträge zu diesen Aufträgen, welche eine Kostenmehrung in Höhe von 10 Prozent betragen, ohne Beschlussfassung auf dem Verwaltungswege zu vergeben.

 

4.    Von dieser Ermächtigung wird nur Gebrauch gemacht, sofern dies zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist.

 

5.    Die Ermächtigung nach Nummer 1 erlischt, wenn Vergaben in der Sitzung des Werkausschusses am 09.05.2023 möglich sind.

 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, ob eine Ausschreibung und Vergabe

im Vorgriff auf einen genehmigten Haushalt 2023 erfolgen kann.

 

 

 

 

Nachrichtlich:

 

Herr Breuer hat eine Prüfung, ob für eine vorgezogene Ausschreibung für die Maßnahme „Am Königsbächle 7 – 16“ noch Haushaltsreste aus dem Jahr 2022 vorhanden sind, durchgeführt.

Bei der Wasserversorgung stehen netto 68.000 € und beim Kanal brutto 120.000 € aus der nicht realisierten Maßnahme „Entschenburgweg“ zur Verfügung. Diese Mittel sind in Verbindung mit dem ursprünglichen Haushaltsansatz für die Maßnahme Am Königsbächle ausreichend. Somit kann die Ausschreibung, wie im Ausschuss besprochen, noch dieses Jahr durchgeführt werden. Die Ansätze für das Jahr 2023 sollen aber unverändert bleiben.

 

Mit dem Ingenieurbüro wurde folgender Zeitplan abgestimmt:

Ex-ante-Veröffentlichung am 17.11.2022;

Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen ab dem 24.11.2022;

Submission am 15.12.2022;

Auftragsvergabe bis zum 20.01.2023;

Baubeginn witterungsbedingt ab dem 13.03.2023;

Fertigstellung bis zum 30.06.2023.