Sitzung: 15.11.2022 WA/04/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
1.
Der
Werkausschuss ermächtigt den ersten Bürgermeister, die erforderlichen Aufträge
aus dem Vermögensplan, wie vorgestellt, nach erfolgter Ausschreibung zu
vergeben.
2.
Die
Mittel sind im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 eingeplant.
3.
Die
Verwaltung wird berechtigt, Nachträge zu diesen Aufträgen, welche eine
Kostenmehrung in Höhe von 10 Prozent betragen, ohne Beschlussfassung auf dem
Verwaltungswege zu vergeben.
4.
Von
dieser Ermächtigung wird nur Gebrauch gemacht, sofern dies zur Erfüllung der
Aufgaben erforderlich ist.
5.
Die
Ermächtigung nach Nummer 1 erlischt, wenn Vergaben in der Sitzung des
Werkausschusses am 09.05.2023 möglich sind.
6.
Die
Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, ob eine Ausschreibung und Vergabe
im Vorgriff auf einen genehmigten Haushalt
2023 erfolgen kann.
Nachrichtlich:
Herr Breuer hat eine Prüfung, ob für eine vorgezogene Ausschreibung für die Maßnahme „Am Königsbächle
7 – 16“ noch Haushaltsreste aus dem Jahr 2022 vorhanden sind, durchgeführt.
Bei der Wasserversorgung
stehen netto 68.000 € und beim Kanal brutto 120.000 € aus der nicht
realisierten Maßnahme „Entschenburgweg“ zur Verfügung. Diese Mittel sind in
Verbindung mit dem ursprünglichen Haushaltsansatz für die Maßnahme Am
Königsbächle ausreichend. Somit kann die Ausschreibung, wie im Ausschuss
besprochen, noch dieses Jahr durchgeführt werden. Die Ansätze für das Jahr 2023
sollen aber unverändert bleiben.
Mit dem
Ingenieurbüro wurde folgender Zeitplan abgestimmt:
Ex-ante-Veröffentlichung
am 17.11.2022;
Bereitstellung der
Ausschreibungsunterlagen ab dem 24.11.2022;
Submission am
15.12.2022;
Auftragsvergabe bis
zum 20.01.2023;
Baubeginn
witterungsbedingt ab dem 13.03.2023;
Fertigstellung bis
zum 30.06.2023.