Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29

Beschluss:

 

Entsprechend dem Antrag der „Leistungsgemeinschaft Attraktive Stadt Sonthofen e.V. – ASS“ können anlässlich der Veranstaltung „Heimattag, Ausstellung regionales Kunsthandwerk mit verkaufsoffenem Sonntag“ am Sonntag, den 27.11.2022 die Verkaufsstellen in der Stadt Sonthofen geöffnet werden. Hierzu wird die nachstehende Rechtsverordnung erlassen:

 

Auf Grund § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über gewerbeaufsichtliche Zuständigkeiten vom 09. Dezember 2014 (GVBl. S. 555) erlässt die Stadt Sonthofen folgende Verordnung:

 

 

Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung „Heimattag, Ausstellung regionales Kunsthandwerk mit verkaufsoffenem Sonntag“ am Sonntag, den 27.11.2022

 

 

 

Vom (Hier ist das Datum der Ausfertigung einzusetzen)

 

§ 1

 

Handelszweige

 

Die Leistungsgemeinschaft „Attraktive Stadt Sonthofen e.V. –ASS-“ veranstaltet am Sonntag, den 27.11.2022 einen Tag „Heimattag, Ausstellung regionales Kunsthandwerk mit verkaufsoffenem Sonntag“. Auf Grund dieser überregionalen Veranstaltung können an diesem Tag in Sonthofen alle Verkaufsstellen des Einzelhandels offen gehalten werden.

 

§ 2

 

Öffnungszeiten

 

Die Öffnungszeit umfasst den Zeitraum von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

 

§ 3

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich umfasst den in der Anlage (Lageplan) zu dieser Verordnung dargestellten Ortsbereich der Stadt Sonthofen.

 

§ 4

 

Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer

 

Zum Schutz der Beschäftigten sind die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer zu beachten. Dies sind insbesondere die Bestimmungen des § 17 LadSchlG, des Arbeitszeitgesetzes des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes.

 

§ 5

Ordnungswidrigkeiten

 

Wer gegen § 2 und § 4 dieser Verordnung verstößt, kann nach § 24 Ladenschlussgesetz mit einer Geldbuße bis zu 500 € belegt werden.

 

 

§ 6

 

Gültigkeit

 

Diese Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 27.11.2022 außer Kraft.

 

Sonthofen, (Datum der Ausfertigung)

 

 

Christian Wilhelm

1. Bürgermeister