Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Beschluss:

 

Auf der Grundlage der Empfehlung des Werkausschusses ergeht folgender Beschluss:

 

1.    Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020:

 

 

Auf der Grundlage der erfolgten örtlichen Rechnungsprüfung und der Abschlussprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband werden die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 der Stadtwerke Sonthofen gemäß Art 25 Absatz 3 Eigenbetriebsverordnung mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

                                                                                                Davon entfallen auf die Bereiche

            Jahr                 Bilanzsumme              Jahresergebnis           Wasser            Abwasser

                                          Euro                              Euro                    Euro                Euro

 

            2019                22.943.798,93             191.215,16                 44.251,57        146.963,59

            2020                22.467.277,22             -   7.687,95                  -78.099,42         70.411,47

 

2.    Verwendung der Jahresgewinne und Behandlung der Jahresverluste Wasserversorgung:

 

            Aus der Feststellung der Jahresabschlüsse 2014 bis 2018 (Stadtwerke Sonthofen) sowie die Verwendung der Jahresgewinne und Behandlung der Jahresverluste ergab sich beim Betriebszweig Wasser ein Restverlust in Höhe von -41.067,78 € welcher auf neue Rechnung vorgetragen wurde.

Hinsichtlich der Verwendung der Jahresgewinne bzw. der Behandlung der Jahresverluste wird gemäß § 25 Absatz 3 Eigenbetriebsverordnung i.V. m. § 6 Absatz 1 Nr. 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Sonthofen „Stadtwerke Sonthofen“ bestimmt:

 

 

            Betriebszweig Wasserversorgung:

            - der Jahresgewinn                                    2019 mit               44.251,57 Euro wird mit

- dem vorgenannten Verlustvortrag 2014 bis 2018 mit          41.067,78 Euro verrechnet.

 

Hieraus ergibt sich ein Gewinnvortrag in Höhe von      3.183,78 Euro.

           

            Dieser Gewinnvortrag in Höhe von                                            3.183,79 Euro wird mit

            - dem Jahresverlust                                        2020                -78.099,42 Euro verrechnet.

 

            Der verbleibende Verlust aus 2020 in Höhe von       -74.915,63 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen und ist bis spätestens 2025 auszugleichen.

 

3.    Verwendung der Jahresgewinne und Behandlung der Jahresverluste Abwasserbeseitigung:

 

 

            Aus der Feststellung der Jahresabschlüsse 2014 bis 2018 (Stadtwerke Sonthofen) sowie die Verwendung der Jahresgewinne und Behandlung der Jahresverluste ergab sich beim Betriebszweig Abwasserbeseitigung ein Restverlust in Höhe von –313.515,04 € welcher mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wurde. Der Jahresverlust aus 2013 wurde somit gem. § 8 Abs. 2 EBV innerhalb des 5-Jahreszeitraums ausgeglichen.

 

Weiter wurde beschlossen:

 

            - der Jahresverlust                  2014 mit          - 747.671,57 Euro,      (Ausgleich 2019)

            - der Jahresverlust                  2015 mit          - 44.525,65 Euro,        (Ausgleich 2020)

            - der Jahresverlust                  2016 mit          - 249.772,29 Euro       (Ausgleich 2021) und

            - der Jahresverlust                  2018 mit          - 484.944,51 Euro       (Ausgleich bis 2023)

 

            werden auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Hinsichtlich der Verwendung der Jahresgewinne bzw. der Behandlung der Jahresverluste wird gemäß § 25 Absatz 3 Eigenbetriebsverordnung i.V. m. § 6 Absatz 1 Nr. 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Sonthofen „Stadtwerke Sonthofen“ bestimmt:

 

- der Jahresgewinn                 2019 mit           146.963,59 Euro wird mit

- dem Jahresverlust                2014 mit          -747.671,57 Euro, verrechnet.

 

Der verbleibende Restverlust in Höhe von - 600.707.98 € wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Der Jahresverlust aus 2014 wurde somit gem. § 8 Abs. 2 EBV innerhalb des 5-Jahreszeitraums ausgeglichen.

 

                   - der Jahresgewinn                 2020 mit            70.411,47 Euro wird mit

dem Jahresverlust                  2015 mit          - 44.525,65 Euro, verrechnet.

 

Der Jahresverlust aus 2015 wurde somit gem. § 8 Abs. 2 EBV innerhalb des 5-Jahreszeitraums ausgeglichen.

 

Der verbleibende Gewinn in Höhe von 25.885,82 Euro und die folgenden Jahresverluste werden ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen:

 

            - der Jahresverlust                  2016 mit          - 249.772,29 Euro       (Ausgleich. 2021) und

            - der Jahresverlust                  2018 mit          - 484.944,52 Euro       (Ausgleich bis 2023)

 

 

4.    Bekanntmachung:

 

Der Beschluss über die Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 ist im Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu und durch Aushang im Rathaus bekannt zu geben. In der Bekanntgabe sind der Bestätigungsvermerk des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, die beschlossene Verwendung der Jahresgewinne und die Behandlung der Jahresverluste anzugeben und auf die öffentliche Auslegung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte hinzuweisen (§ 25 Absatz 4 Eigenbetriebsverordnung).