Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtrat der Stadt Sonthofen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Nr. 37" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).

 

Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan "Nr. 37" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 1378/1, 1378/3, 1378/5, 1381/1, 1381/2, 1381/3, 1381/4, 1381/5, 1382, 1382/1, 1382/2, 1382/3

 

 

Erfordernis und Ziele der Planung:

           

Der im nördlichen Stadtbereich von Sonthofen rechtskräftige Bebauungsplan hat in den Jahren seit seiner erstmaligen Aufstellung einen deutlichen Wandel erfahren. Zwischenzeitlich hat sich eine gewisse Fülle von Einzelhandelsbetrieben in dem Gewerbegebiet niedergelassen. Die Stadt Sonthofen ist jedoch bemüht, die Entwicklung des Einzelhandels zielgerichtet zu steuern und etwaige Konflikte mit zentralörtlicheren Lagen zu vermeiden.

 

Die Planung dient somit der sortimentsbezogenen Steuerung des im Gebiet bestehenden Einzelhandels (z.B. durch Sortimentskennzahlen). Hierbei soll die bestehende strukturelle Ausrichtung des Gebiets berücksichtigt sowie eine zukunftsgerichtete und –fähige Planung weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion ermöglichen. Abgrenzungsfragen über die Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben sollen über ein klar definiertes Konzept in die Planung einfließen und abschließend geklärt werden, um die siedlungsstrukturelle Funktion des Gebiets zu gewährleisten und fehlerhafte Auswirkungen bzw. Nutzungskonflikte auf gesamtstädtischer Ebene dauerhaft zu vermeiden. Aus diesem Grund wurde auch ein umfassendes Einzelhandelsgutachten durch ein entsprechendes Fachbüro erstellt, das in der Planung Berücksichtigung finden soll.