Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtrat der Stadt Sonthofen beschließt die Aufstellung zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes "Nr. 37" sowie die 1. Änderung hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i.V.m § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)).

 

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Aufhebung: Fl.-Nrn. 970 (Teilfläche), 1378/1, 1378/3, 1378/5, 1381/1, 1381/2, 1381/3, 1381/4, 1381/5, 1382, 1382/1, 1382/2, 1382/3,1384/1, 1384/3, 1385 (Teilfläche), 1385/3 (Teilfläche).

 

Erfordernis und Ziel der Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes sowie die 1. Änderung hierzu dient der zukunftsgerichteten Neuaufstellung des Bebauungsplanes.