Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Das Grundstück der Fl.-Nr. 1907/5, Gemarkung Altstädten wird gemäß Art. 6 Abs. 3 i. V. m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet.

 

Anfangspunkt:             am Grundstück Fl.-Nr. 1907/7, Gemarkung Altstädten

 

Endpunkt:                    am öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg von Hinang zum Hinanger Hof“

 

Länge:             0,042 km

 

Straßenbaulast

auf gesamter Länge:               Stadt Sonthofen (Art. 54 Abs. 1 BayStrWG)

 

Widmungsbeschränkungen:   keine

 

Sonderbaulasten:                    keine