Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der beschränkt-öffentliche Weg, eingetragen im Bestandverzeichnis Nr. 3 der Stadt Sonthofen (Fl.-Nr. 956/2, Gemarkung Sonthofen) Verbindungsweg zwischen der Nordstraße und dem Hüttenwerk (BHS) mit einer Länge von 61 m, wird gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen (der Lageplan liegt bei).

 

Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 8 BayStrWG alsbald bekannt zu machen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt nach erfolgter Auslegung die Einziehung zu vollziehen.

Mögliche Einwände der Bürgerschaft sind im Vorfeld abzuwägen.