Sitzung: 16.12.2021 BaU/17/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Der beschränkt-öffentliche Weg, eingetragen im Bestandverzeichnis Nr. 3 der Stadt Sonthofen (Fl.-Nr. 956/2, Gemarkung Sonthofen) Verbindungsweg zwischen der Nordstraße und dem Hüttenwerk (BHS) mit einer Länge von 61 m, wird gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen (der Lageplan liegt bei).
Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 8 BayStrWG alsbald bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt nach erfolgter Auslegung die Einziehung zu vollziehen.
Mögliche Einwände der Bürgerschaft sind im Vorfeld abzuwägen.