Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Anwesend: 28

Beschluss:

 

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Werkausschusses an.

 

Die Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sonthofen wird wie folgt geändert:

 

 

 

 

Sechste Satzung

 

der Stadt Sonthofen zur Änderung der

 

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

 

 

 

§ 1

Änderung

 

Auf Grund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Sonthofen folgende Satzung:

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sonthofen

(BGS-EWS) vom 13. November 2009 (Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu vom

24. November 2009, Nr. 48), zuletzt geändert durch die Satzung vom 3. Dezember 2019 (Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu vom 10. Dezember 2019, Nr. 51), wird wie folgt geändert:

 

 

In § 13 wird in

 

Buchstabe a) „2,00 Euro“ durch „2,13 Euro“

 

Buchstabe b) „0,36 Euro/Jahr“ durch „0,40 Euro/Jahr“

 

ersetzt.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.