Sitzung: 30.11.2021 STR/10/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Anwesend: 28
Beschluss:
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Werkausschusses an.
Die Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sonthofen wird wie folgt geändert:
Sechste Satzung
der Stadt Sonthofen zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
§ 1
Änderung
Auf Grund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Sonthofen folgende Satzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sonthofen
(BGS-EWS) vom 13. November 2009 (Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu vom
24. November 2009, Nr. 48), zuletzt geändert durch die Satzung vom 3. Dezember 2019 (Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu vom 10. Dezember 2019, Nr. 51), wird wie folgt geändert:
In § 13 wird in
Buchstabe a) „2,00 Euro“ durch „2,13 Euro“
Buchstabe b) „0,36 Euro/Jahr“ durch „0,40 Euro/Jahr“
ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.