Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen erteilt ihr Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zur 2. Tektur zum Bauantrag für den Neubau eines Liegeboxenlaufstalles auf dem Grundstück Flur-Nr.: 342, Gemarkung Altstädten unter folgenden Auflagen:

 

Die Auflagen und Bedingungen der Erstgenehmigung bzw. der vorangegangenen Genehmigungen sind einzuhalten.

 

Hinsichtlich der geplanten unterirdischen Güllegruben ist das Wasserwirtschaftsamt Kempten und die Fernwasserversorgung zu beteiligen.

 

Die bestehende Verpflichtung zur Eingrünung der Hofstelle mit heimischen Laubgehölzen ist zur Eingriffsminimierung und Einbindung in den Landschaftsraum auch für die 2. Tektur maßgeblich. Die Eingrünungsmaßnahmen sind für die geänderte Planung in einem qualifizierten Lageplan mit Pflanzstandorten, -arten und -qualitäten als Bestandteil des Bauantrags darzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:                   Ja-Stimmen: 10         Nein-Stimmen: 2

Gegenstimmen:        Herr Bechteler, Herr Lanbacher

 

 

 

Für den Neubau eines überdachten Festmistlagers und Unterstellplatz gemäß der 2. Tektur zum Bauantrag wird das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB nicht erteilt.

 

Begründung:

Der Neubau eines überdachten Festmistlager- und Unterstellplatzes rückt unmittelbar an das gesetzlich geschützte biotopkartierte Uferbegleitgehölz des Giesbach heran. Der Gewässerrandstreifen nach Art. 16 BayNatSchG wird deutlich unterschritten. Das Gebäude ist aus landschaftsplanerischer Sicht daher mind. bis auf Höhe des bereits vorhandenen nicht genehmigten Festmistlagerplatzes von dem Gewässer abzurücken.

 

Abstimmungsergebnis:                   Ja-Stimmen: 12         Nein-Stimmen: 0