Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 11, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Für den Bauantrag auf Genehmigung zum Neubau einer Vereinshütte des 1. FC Sonthofen auf dem Grundstück Flur-Nr.: 543/2, Gemarkung Sonthofen am Illerstadion, wird gem. § 36 Abs. 1 BauGB unter nachfolgender Bedingung das Einvernehmen erteilt.

 

Bedingung:

Der Gastraum darf nicht als Gaststätte oder Veranstaltungsraum für vereinsfremde Aktivitäten genutzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass hier nur eine wechselseitige Nutzung stattfindet und daher kein weiterer Stellplatzbedarf entsteht.

 

Hinweise:

Die Stadt Sonthofen weist darauf hin, dass die vertraglichen Vorgaben aus der beurkundeten Vereinbarung mit der Urkunde Nr. C 2100/2010 (Konkurrenzverbot) zu beachten sind.

 

Hinsichtlich der Betriebszeiten ist der technische Umweltschutz zu beteiligen.


Gegenstimmen:

Herr Engeser, Herr Nast-Kolb, Herr Fleischer, Herr Jortzig, Herr Borth, Herr Werth, Herr Bechteler, Frau Martin, Herr Buhl, Herr Zint, Frau Fischer