Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Sonthofen billigt den Satzungsentwurf mit Begründung zum Bebauungsplan Nr. 92 „Sondergebiet Eichendorffstraße“ in der Fassung vom 11.11.2021 mit nachfolgenden Ergänzungen:

 

1. Werbeanlagen

1.1. Werbeanlagen bedürfen der Genehmigung. Zur Beurteilung ist ein Werbekonzept vorzulegen.

 

2. Pflanzgebot

2.1. Das Volumen der Pflanzgruben muss mindestens 12 m³ bei mindestens 1,5 m Tiefe betragen. Wenn die unbefestigte Baumscheibengröße (z.B. zwischen Stellplätzen) die Realisierung dieses Volumens nicht ermöglicht, ist die Pflanzgrube mit überbaubaren Baumsubstrat und Belüftungseinrichtungen auf die Fläche unter dem angrenzenden befestigten Bereich auszudehnen.

 

2.2. Die notwendige Anzahl an Bäumen ist zu erhalten und bei Abgang durch langfristig gleichwertige Nachpflanzungen zu ersetzen.

 

Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.