Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen definiert im Zuge des B19 Ausbaus Sigishofen bis Sonthofen Nord folgende Anforderungen an Kreuzungen der B19 mit Gemeindestraßen:

1)    Bei der Unterführung Immenstädter Straße/B19 sieht die Stadt als Straßenbaulastträger der Immenstädter Straße von einem Änderungsverlangen nach §12 Abs. 3 Nr. 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) ab.

2)    Bei der Brücke B19/Theodor-Aufsberg-Straße ist unter Voraussetzung sicherer Anschlussstellen der Geh-/Radwegführung im anschließenden Straßen- und Wegenetz (insbesondere Anschluss „Milchwerkunterführung“) der weiteren Planung Folgendes zu Grund zu legen:

·         Querschnitt Variante A gem. Vorabzug Staatliches Bauamt Kempten v. 05.07.2021 mit höherliegendem Geh-/Radweg auf der Südseite, einer Fahrbahnbreite von 6,5 m und einer Durchfahrtshöhe von mind. 4,5 m unter Maßgabe einer

·         Änderung der Breite des Geh-/Radweges auf 3,5 m einschließlich beidseitiger Sicherheitsabstände zum Bauwerk und einer Längsneigung des Geh-/Radweges von 3 Prozent.

3)    Aufgrund des Änderungsverlangens nach §12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG der Stadt zur Brücke B19/Theodor-Aufsberg-Straße ist mit dem Staatlichen Bauamt Kempten eine Kreuzungsvereinbarung auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Entsprechende Mittel sind in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen und Fördermöglichkeiten zu klären.

4)    Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen für die Weiterführung des Geh-/Radweges im Anschluss an die Kreuzungsmaßnahme B19/Theodor-Aufsberg-Straße zu veranlassen.

 


Gegenstimme: Christian Lanbacher