Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung erteilt die Stadt Sonthofen zum vorgelegten Antrag von Herrn Hannes Stich, Grüntenstraße 25, 87527 Sonthofen, auf Erteilung zur Errichtung eines Doppelhauses mit Einliegerwohnung und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr.: 2664/3, Gemarkung Sonthofen, ihr Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB mit nachfolgenden Bedingungen/Auflagen:

 

Bedingung:

Eine Bebaubarkeit des Restgrundstückes ist ausgeschlossen, daher ist durch eine Dienstbarkeit festzusetzen, dass keine weitere Bebauung auf diesem Grundstück möglich ist.

 

Auflagen:

Vor Baubeginn sind der Stadt Sonthofen folgende Gutachten/Nachweise vorzulegen:

·      Ein geologisches und hydrologisches Gutachten mit Empfehlungen zum Bau unter Einbeziehung des Hochbehälters

·      Eine Statik des gewählten Verbaus zur Hangsicherung unter Berücksichtigung des Hochbehälters

·      Eine Beweisaufnahme des Hochbehälters vor Durchführung der Baumaßnahme

 

Für das geplante Vorhaben sind 3 Stellplätze erforderlich. Zwei Stellplätze werden in der Doppelgarage nachgewiesen. Ein Stellplatz wird als oberirdischer Stellplatz nachgewiesen. Die Vorgaben der Garagenstellplatzverordnung der Stadt Sonthofen in der Fassung vom 23.10.2015 sind zu beachten.

 

Für das Bauvorhaben ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan nachzureichen.

 

Die Gestaltung (Farb- und Materialwahl) des Gebäudes ist im Vorfeld mit dem Baureferat der Stadt Sonthofen abzustimmen.

 

Die Aussteckung des Gebäudes hat gemeinsam mit dem Kreisbauamt und dem Baureferat der Stadt Sonthofen zu erfolgen.

 

Erforderlich werdende Bordsteinabsenkungen sind in Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau durch eine Tiefbaufachfirma auf Kosten des Bauherrn durchzuführen.

 


Gegenstimmen: Herr Werth, Herr Borth, Frau Fischer