Sitzung: 27.07.2021 STR/07/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Anwesend: 26
Beschluss:
Im Südlichen Teil des Ortsteils Beilenberg auf dem Grundstück Flur-Nr.: 2244, Gemarkung Altstädten, soll eine Einbeziehungssatzung aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst eine Teilfläche aus dem Grundstück Flur-Nr.: 2244, Gemarkung Altstädten und ist im beigefügten Lageplan gestrichelt dargestellt.
Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird die Einbeziehungssatzung „Beilenberg-2244“ voraussichtlich im vereinfachten Verfahren aufgestellt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Bauherr. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.