Sitzung: 08.07.2021 BaU/07/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschluss:
Die Teilstrecke, bestehend aus der Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 703, Gemarkung Sonthofen verlängert den Verbindungsweg zwischen dem Bahnhofplatz zu den Bahnsteigen. Dieser Teilbereich ist gemäß Art. 6 Abs. 3 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg zu widmen.
Anfangspunkt: an der Eichendorffstraße
Endpunkt: am Grundstück Fl.-Nr. 970/79, Gemarkung Sonthofen
Länge: 0,029 km
Straßenbaulast: Stadt Sonthofen
Widmungsbeschränkung: keine
Sonderbaulasten: keine
Bemerkungen: keine