Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Die Teilstrecke, bestehend aus der Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 703, Gemarkung Sonthofen verlängert den Verbindungsweg zwischen dem Bahnhofplatz zu den Bahnsteigen. Dieser Teilbereich ist gemäß Art. 6 Abs. 3 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg zu widmen.

 

Anfangspunkt:                         an der Eichendorffstraße

Endpunkt:                                am Grundstück Fl.-Nr. 970/79, Gemarkung Sonthofen

Länge:                                     0,029 km

Straßenbaulast:                       Stadt Sonthofen

Widmungsbeschränkung:       keine

Sonderbaulasten:                    keine

Bemerkungen:            keine