Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen erteilt zum Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr.: 3511/3, Gemarkung Sonthofen, im Ortsteil Imberg ihr Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB unter folgenden Auflagen:

 

1.    Zur ordnungsgemäßen wegemäßigen Erschließung des Baugrundstückes ist der Teilausbau des öffentlichen Feldweges Flur-Nr.: 3657/2, Gemarkung Sonthofen, erforderlich. Erschlossen werden damit die Grundstücke Flur-Nrn: 3691/1, 3511/3 und 3512, alle Gemarkung Sonthofen. Die Ausbaukosten werden auf vorgenannte Grundstücke unter Anwendung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Sonthofen verteilt. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt Sonthofen und dem Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 3511/3, Gemarkung Sonthofen ist vor Erteilung der Baugenehmigung zu schließen. Der Ausbau kann erst dann durchgeführt werden, wenn die Straßenentwässerung gesichert ist.

 

2.    Die anfallenden Abwässer (Schmutzwasser) sind der öffentlichen Kanalisation über das Grundstück Flur-Nr.: 3657/2, Gemarkung Sonthofen, zuzuleiten. Ein Nachweis über das entsprechende Leitungsrecht ist vorzulegen. Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern.

 

3.    Die genaue Situierung und Höhenfestlegung des Gebäudes hat in Absprache mit dem Stadt- und Kreisbauamt zu erfolgen.

 

4.    Nach der Stellplatzsatzung der Stadt Sonthofen werden für das Bauvorhaben 2 Stellplätze erforderlich, die mit der Doppelgarage nachgewiesen werden.