Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Beschluss:

 

Die Wegefläche (Fl. Nr. 39/3, Gemarkung Sonthofen) mit einer Länge von 65 m, eingetragen im Bestandsverzeichnis für beschränkt-öffentliche Wege (Nr. 22) wird gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen (der Lageplan des einzuziehenden Weges liegt der Originalniederschrift als Anlage bei).

 

Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG alsbald bekannt zu machen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt nach erfolgter Auslegung die Einziehung zu vollziehen.

Mögliche Einwände der Bürgerschaft sind im Vorfeld abzuwägen.


Gegenstimmen: Herr Borth, Herr Werth