Beschluss:
Die Wegefläche (Fl. Nr. 39/3, Gemarkung Sonthofen) mit einer Länge von 65 m, eingetragen im Bestandsverzeichnis für beschränkt-öffentliche Wege (Nr. 22) wird gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen (der Lageplan des einzuziehenden Weges liegt der Originalniederschrift als Anlage bei).
Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG alsbald bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt nach erfolgter Auslegung die Einziehung zu vollziehen.
Mögliche Einwände der Bürgerschaft sind im Vorfeld abzuwägen.
Gegenstimmen: Herr Borth, Herr Werth