Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen erteilt zum Bauantrag der Kongregation der Borromäerinnen, vertreten durch Schwester Immaculata Corcoris, Annostraße 1, 57321 Schmallenberg auf Genehmigung zur Umnutzung des südlichen Klostergebäudes zu 10 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2, Gemarkung Altstädten an der Thalhoferstraße 4 in 87527 Sonthofen/Altstädten ihr Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB unter folgenden Auflagen:

 

 

Nach der Stellplatzsatzung der Stadt sind für das Vorhaben zusätzlich 19 Stellplätze erforderlich.

Somit liegt der Gesamtbedarf bei 72 Stellplätzen.

Oberirdische Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Materialien befestigt herzustellen.

Die Vorgaben der „Stellplatzsatzung“ der Stadt Sonthofen sind zu beachten und einzuhalten.

Ein entsprechender Nachweis ist dem Baureferat, Fachbereich Stadtplanung, Stadtentwicklung und Konversion Frau Kösel vorzulegen

 

Sollten Bordsteinabsenkung im Bereich der Stellplätze "Zur Mühle" erforderlich sein, sind diese im Vorfeld mit dem Fachbereich Tiefbau der Stadt Sonthofen abzustimmen.

Bordsteinabsenkungen sind von einer Tiefbaufachfirma auf Kosten der Bauherrin auszuführen.