Sitzung: 27.07.2021 STR/07/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 27
Beschluss:
1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2. Eine Änderung der derzeitigen Aufgabenerledigung ist nicht veranlasst.
3. Bei Bedarf sind die einzelnen Bereiche erneut im Hinblick auf Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO zu untersuchen.
Herr Winfried Engeser war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.