Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2, Anwesend: 28

Beschluss:

 

1.    Stadtratsmitglieder, die wegen Krankheit oder Quarantäne an einer Teilnahme im Sitzungssaal gehindert sind, können an Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen (Art. 47a GO). Voraussetzung für die virtuelle Teilnahme an den Sitzungen ist die Unterzeichnung der Belehrung über die Teilnahme an Hybridsitzungen.

 

2.    Stadtratsmitglieder, die mittels Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung teilnehmen wollen, müssen dies dem Ersten Bürgermeister nach Zugang der Ladung schriftlich oder elektronisch mitteilen.

 

3.    Wird das Gremium zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, findet die Sitzung ohne Ausnahme als Präsenzsitzung statt.

 

4.    Der Verantwortungsbereich der Gemeinde beschränkt sich auf die Bereitstellung der Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung. Ist entweder mindestens ein Stadtratsmitglied zugeschaltet oder bestätigt ein Test, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Stadtratsmitglieds nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegt (Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO).

 

5.    Eine Bildunterbrechung durch zugeschaltete Stadtratsmitglieder ist auch bei vorübergehendem Verlassen des Platzes untersagt (Art. 47a Abs. 3 Satz 1 GO).

 

6.    Bei den zugeschalteten Stadtratsmitgliedern erfolgt die Abstimmung mündlich nach namentlichem Aufruf durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende. Eine Teilnahme an Wahlen ist nicht möglich (Art. 47a Abs. 1 Satz 6 GO).

 

7.    Bei Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung zu einer nichtöffentlichen Sitzung haben die zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen wird (Art. 47a Abs. 5 GO).

 

8.    Der Ansatz des Gesetzgebers zur hybriden Sitzung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll seitens der Verwaltung weiter geprüft und je nach Gesetzeslage nochmals angepasst werden.


Contra-Stimmen:

 

Herr Christian Feger

Herr Christian Lanbacher